Wenn jemand zum ersten Mal CBD kaufen möchte, kommt die Frage fast immer als zweites: "Ist das überhaupt erlaubt?" Und die ehrliche Antwort ist nicht "ja" oder "nein". Die ehrliche Antwort ist: "Es kommt darauf an."
Ich erkläre dir heute, wie die Rechtslage in Österreich wirklich aussieht. Ohne Werbeprosa, aber auch ohne die Sache komplizierter zu machen, als sie sein muss. Du wirst danach verstehen, warum auf unseren Flaschen "Aromaöl, nicht zum Verzehr geeignet" steht, obwohl unsere Kundinnen und Kunden das Öl natürlich einnehmen. Und du wirst verstehen, was du als Konsumentin oder Konsument wirklich wissen musst.
Das Wichtigste in Kürze
- Besitz und Konsum von CBD sind in Österreich legal, solange der THC-Gehalt unter 0,3 Prozent liegt.
- CBD ist in der EU als "neuartiges Lebensmittel" (Novel Food) eingestuft. Eine Zulassung als Lebensmittel hat in Österreich derzeit kein Hersteller, deshalb verkaufen alle CBD-Öl als Aromaöl, Kosmetikum oder Pflegeprodukt.
- CBD ist kein Suchtmittel. Auch nicht abhängig machend. Das hat die Weltgesundheitsorganisation 2018 ausdrücklich festgestellt.
- Heilversprechen sind durch das Heilmittelwerbegesetz strikt verboten. Kein Hersteller darf sagen, CBD heile irgendetwas.
- Wer CBD nimmt und Auto fährt, sollte auf den THC-Gehalt im Produkt achten. Bei seriösen Herstellern unter 0,3 Prozent ist das Risiko minimal, aber nicht gleich null.
Die kurze Antwort: ja, mit einer Besonderheit
CBD darf in Österreich gekauft, besessen und konsumiert werden. CBD ist nicht im Suchtmittelgesetz aufgeführt, ist kein Betäubungsmittel und auch kein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Solange das Produkt einen THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent hat, gibt es weder strafrechtlich noch im Alltag ein Problem mit dem reinen Besitz.
Die Besonderheit kommt beim Verkauf. Hier wird es differenzierter, und das ist auch der Grund, warum auf jeder CBD-Flasche in Österreich eine bestimmte Deklaration steht. Das erkläre ich gleich.
Warum auf der Flasche "Aromaöl" steht
Hier kommen wir zum Kern der Sache. In der Europäischen Union gilt seit 1997 die sogenannte Novel-Food-Verordnung. Sie regelt, welche Lebensmittel als "neuartig" gelten und deshalb vor dem Verkauf eine eigene Zulassung brauchen. Im Jahr 2019 hat die EU CBD-Extrakte und CBD-haltige Produkte in den sogenannten "Novel Food Katalog" eingetragen. Damit galt: CBD-Öl darf in der EU nur dann als Lebensmittel verkauft werden, wenn der Hersteller eine eigene Zulassung dafür hat [1].
Das österreichische Bundesministerium für Gesundheit hat diese Linie bereits 2018 in einem Erlass aufgegriffen. Seitdem ist klar: CBD-haltige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel dürfen in Österreich nicht verkauft werden, weil die Novel-Food-Zulassung fehlt [2].
Die Branche hat darauf so reagiert, wie sich Branchen üblicherweise verhalten, wenn die offizielle Regelung von der Marktrealität abweicht: sie hat eine andere Deklaration gewählt. Die meisten Hersteller, ich auch, verkaufen ihr CBD-Öl als Aromaöl, als Kosmetikum oder als Pflegeprodukt. Auf der Flasche steht klar "nicht zum Verzehr geeignet". Was die Kunden mit dem Öl danach machen, liegt in ihrer eigenen Verantwortung.
Das ist nicht völlig ohne juristische Spannungen. Es gibt einige deutsche Gerichtsurteile, die diese Umdeklaration kritisch sehen, vor allem wenn aus dem Marketing klar wird, dass das Produkt eigentlich zum Einnehmen gedacht ist. In Österreich ist die Lage in der Praxis bisher relativ entspannt, solange Hersteller keine konkreten Heilversprechen oder Verzehrsempfehlungen machen.
Was die WHO zu CBD sagt
Das ist ein Punkt, der mir wichtig ist. Die Weltgesundheitsorganisation hat 2018 einen umfangreichen wissenschaftlichen Bericht zu CBD veröffentlicht. Ihre Schlussfolgerungen waren eindeutig: CBD zeigt keine Anzeichen von Abhängigkeitspotenzial, kein Missbrauchsrisiko, kein erkennbares Gesundheitsrisiko. Und das auch in Dosierungen, die deutlich höher liegen als das, was im Alltag üblich ist [3].
Auf Basis dieser Bewertung haben mehrere Länder ihre nationalen Regeln angepasst. Die internationale Anti-Doping-Agentur WADA hat CBD von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen. CBD ist heute auch im Profisport erlaubt. Das ist eine wichtige Information für viele meiner Kunden, die im Sport aktiv sind und sich Sorgen machen, ob sie mit CBD positiv testen könnten.
Heilversprechen sind verboten, und das ist gut so
Das österreichische Heilmittelwerbegesetz verbietet es Herstellern wie mir, mit medizinischen Wirkungen zu werben. Konkret heißt das: ich darf nicht sagen, CBD heile Schlafstörungen, lindere Schmerzen oder behandle Angst. Selbst wenn es einzelne Studien gibt, die in diese Richtung deuten, ist die Aussage nur dann erlaubt, wenn das Produkt als Arzneimittel zugelassen ist. Das sind in Österreich genau drei Cannabinoid-Arzneimittel, und CBD-Öl ist nicht dabei.
Ich finde diese Regelung im Grundsatz richtig. Es gab und gibt zu viele Hersteller in unserer Branche, die mit großen Versprechen geworben haben. Das schadet dem Vertrauen, und es schadet den Menschen, die sich in einer schwierigen Situation an etwas klammern, das diese Versprechen nicht halten kann.
Das ist auch der Grund, warum du auf unseren Themenseiten zu Schlaf, Stress oder Schmerzen keine Heilversprechen findest. Stattdessen erklären wir den aktuellen Stand der Forschung, ehrlich, mit Quellen, und mit den Grenzen, die diese Forschung hat. Wenn du persönliche Fragen zu deiner Situation hast, kannst du jederzeit die persönliche Beratung mit Leonie nutzen.
THC-Grenze und Autofahren
Bei der THC-Grenze gibt es in der EU keinen einheitlichen Wert. Österreich liegt mit unter 0,3 Prozent im EU-üblichen Bereich. Diese Grenze gilt sowohl für die Pflanze beim Anbau als auch für das Endprodukt. Bei seriösen Herstellern wird das durch jede Charge labormäßig geprüft, mit Analyse-Zertifikat als Beleg.
Was sich aktuell ändert
Die Rechtslage rund um CBD steht nicht still. Zwei Entwicklungen, die du kennen solltest:
EU-Sicherheitsbewertung 2026: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hat Anfang 2026 eine vorläufige Sicherheitsbewertung zu CBD veröffentlicht. Sie empfiehlt eine maximale Aufnahme von etwa 0,0275 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag, was bei einem 70-Kilo-Erwachsenen rund 2 Milligramm wären. Diese vorläufige Empfehlung ist umstritten und wird von vielen Wissenschaftlern und Branchenvertretern als zu konservativ kritisiert, weil sie weit unter den Dosen liegt, in denen CBD in klinischen Studien sicher eingesetzt wurde. Es ist offen, ob diese Bewertung in der finalen Form bestehen bleibt [4].
Cannabisreform in Deutschland 2024: Deutschland hat 2024 eine Teillegalisierung von THC-haltigem Cannabis durchgeführt. Das betrifft CBD selbst nicht direkt, aber der CBD-Markt in Deutschland hat sich dadurch beruhigt. In Österreich gibt es bisher keine vergleichbare Reform.
CBD-Blüten seit 2023: CBD-Blüten dürfen in Österreich seit 2023 nur in Trafiken verkauft werden, weil sie als Tabakerzeugnis eingestuft sind. Das betrifft CBD-Öl, Kapseln oder Cremes nicht. Die dürfen weiterhin überall verkauft werden.
Was du als Konsument wissen solltest
Damit du beim CBD-Kauf in Österreich auf der sicheren Seite bist, sind drei Punkte wichtig:
- Kauf bei einem Hersteller aus Österreich, Deutschland oder Schweiz. Dort sind die Kontrollen am strengsten und die Produkte unterliegen EU-Recht. Bei Bestellungen aus den USA oder über manche Online-Plattformen ist die Qualität und Legalität weniger gesichert.
- Achte auf das Analyse-Zertifikat. Ein seriöser Hersteller weist den CBD- und THC-Gehalt nach, von einem unabhängigen Labor. Bei uns gibt es das als QR-Code auf jeder Flasche.
- Achte auf den THC-Gehalt. Unter 0,3 Prozent ist die rechtliche Grenze, viele seriöse Hersteller liegen sogar darunter. Wer das nicht angibt, hat ein Problem mit Transparenz.
Eine offene Frage zum Schluss
Die Branche und die Konsumenten warten seit Jahren auf eine klarere Regulierung. Eine Lebensmittel-Zulassung für CBD würde das Aromaöl-Konstrukt überflüssig machen. Es würde Klarheit für alle Beteiligten schaffen: Hersteller, Händler, Kunden. Bis dahin ist die aktuelle Lösung die beste, die wir haben, auch wenn sie nicht perfekt ist.
Ich glaube, ehrlich gesagt: in den nächsten Jahren wird sich da etwas bewegen. Bis dahin halten wir uns an die geltenden Regeln, deklarieren als Aromaöl, machen keine Heilversprechen, und arbeiten so transparent wie möglich. Das ist nicht der einfachste Weg, aber es ist der ehrlichste.
Wenn du noch Fragen hast, zu deinem konkreten Anwendungsfall oder zu unserem Produkt, schreib mir.
Dein Thomas
- Europäische Kommission (2019/2020). EU Novel Food Catalogue: Cannabinoid-Eintrag. Online-Ressource der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. food.ec.europa.eu/novel-food-catalogue
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK). Erlass zur lebensmittelrechtlichen Einstufung von Cannabidiol. Ursprünglich 2018, mehrfach präzisiert. Siehe auch Information der Wirtschaftskammer Österreich. wko.at/inverkehrbringen-von-cbd-produkten
- World Health Organization Expert Committee on Drug Dependence (2018). Cannabidiol (CBD): Critical Review Report. Geneva, 4-7 June 2018. who.int/Cannabidiol Critical Review Report
- European Food Safety Authority (EFSA) (2026). Provisional safe level for cannabidiol as a novel food. Stand 09.02.2026. efsa.europa.eu/cannabidiol-novel-food